Verfasst von: aXel Brodehl | 15. August 2008

Einzug in Deutschland

In anderen Ländern wie etwa den USA oder Frankreich ist die Mediation bereits seit vielen Jahren etabliert, während sie in Deutschland noch nicht den Bekanntheitsgrad erreicht hat, der wünschenswert wäre. Doch allmählich findet sie auch in Deutschland Einzug. In jüngerer Zeit beschäftigen sich zahlreiche Gerichte mit dem Thema. Die öffentliche Verwaltung greift immer häufiger auf Mediationsverfahren zur Konfliktlösung zurück. Und die ersten Großkonzerne wie BASF oder SAP haben inzwischen sogar einen eigenen Mediator für die internen Streitigkeiten angestellt.

Jetzt schlägt die Deutsche Lufthansa AG den Gewerkschaften im derzeitigen Arbeitskampf ein gemeinsames Mediationsverfahren vor. Dabei geht es dem Unternehmen nicht nur um die Beilegung des aktuellen Streits. Der Vorstand stellt sich vor, daß für die Zukunft eine Vereinbarung getroffen wird, wonach jeweils vor dem Aufruf zu einem Streik erst alle Mittel zur Findung eines Ausgleichs zu versuchen sind. Es bleibt abzuwarten, ob ver.di, die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit und die Kabinengewerkschaft UFO sich darauf einlassen werden.

Quelle:

FAZ

Verfasst von: aXel Brodehl | 10. August 2008

Bush ruft Moskau zu Mediation auf

Nachdem sich die georgische Provinz Südossetien für unabhängig erklärt hatte, griffen georgische Truppen Südossetien an. Abchasien, eine autonome Republik im Staat Georgien, die völkerrechtlich als Teil Georgiens gilt, erklärte daraufhin ebenfalls seine vollständige Unabhängigkeit. Russland unterstützt beide Gebiete. Auch nachdem sich Georgien 1991 unabhängig von der Sowjetunion erklärte, behielt Russland bis heute eine starke Militärpräsenz in Südossetien und Abchasien. Inzwischen hat Russland auch militärisch eingegriffen und fliegt Bombenangriffe auf Georgien.

Die EU und die OSZE stellen ein internationales Mediationsteam bereit, um in dem Konflikt zu vermitteln. US Präsident George W. Bush, der sich zur Zeit in Peking im Rahmen der Olympischen Spiele aufhält, rief Moskau gestern dazu auf, die internationale Mediation zu akzeptieren. Allerdings lehnte das die russische Regierung postwendend ab. Sie berief sich darauf, daß Georgien einen Genozid betreibe.

Während Georgien eine Waffenruhe angeboten hat, führt Russland seine Angriffe fort. Damit dreht sich die Gewaltspirale weiter. Es bleibt zu hoffen, daß alle Beteiligten schnell einsehen, daß ein vermittelndes Gespräch sie wahrscheinlich weiter bringt als der Einsatz von Waffengewalt.

Angeblich überlegen die USA, ebenfalls einen Vermittler zu entsenden, um das Mediationsteam zu unterstützen. Aufgrund des Anspruchs der Russen, eine Weltmacht zu sein bzw. wieder zu werden, ist es sehr gut denkbar, daß sie - sollten sie irgendwann doch einer Mediation zustimmen - zumindest keinen Amerikaner im Mediatorenteam dulden werden. Eine Mediation ist zum Scheitern verurteilt, wenn ein Mediator nicht von allen Beteiligten als unabhängig und allparteilich angesehen wird (siehe: Prinzipien der Mediation).

Quellen:

Washington Post

Der Standard

Verfasst von: aXel Brodehl | 1. August 2008

Anwälte raus!

”Was haben Juristen bei Mediationen zu schaffen?”, fragt eine Kommentatorin des Mediationsblogs von Dr. Simen und fordert: “Richter und Anwälte sollten sich auf ihr Gebiet zurückbegeben, aber anderen Menschen nicht die Arbeit wegnehmen.”

Meiner Ansicht nach beißt es sich nicht, wenn ein Jurist auch Mediator ist. Er hat nur dafür Sorge zu tragen, daß er seine beiden Tätigkeiten strikt trennt. Dazu zählt, daß er als Mediator allparteilich sein muß, also anders als bei seiner klassisch anwaltlichen Tätigkeit gerade nicht im Lager einer Partei stehen darf. Wichtig ist hierbei, daß der Mediator keine eigenen Mandanten mediiert. Denn auch wenn er sich vornimmt, allparteilich zu sein, wird er höchstwahrscheinlich scheitern. Der Mandant erwartet, daß sich der Mediator als „sein“ Anwalt im entscheidenden Moment auf seine Seite schlägt. Wird der Mediator dieser Erwartung nicht gerecht, wendet sich der Mediant wahrscheinlich enttäuscht ab. Oder der Mediator wird im Laufe des Prozesses doch parteilich und vergrault so den anderen Medianten.

Auch unabhängig von der Frage der Klienten muß der „anwaltliche Mediator“ darauf achten, in seiner ganzen Vorgehensweise nicht juristisch zu denken und zu handeln. Als Jurist ist er gewohnt, Lösungen zu suchen. Als Mediator hat er sich aber gerade mit Lösungen zurückzuhalten, damit die Medianten ihre eigenen Lösungen finden.

Was die Frage nach dem Verdrängungswettbewerb anbelangt, so sehe ich das anders. Unabhängig davon, daß ich nichts von dem Ruf „Juristen zurück in die juristischen Berufe“, „Pädagogen zurück in die pädagogischen Berufe“, „Psychologen zurück in die psychologischen Berufe“, „Sportwissenschaftler zurück in die sportbezogenen Berufe“, etc. halte, gibt es ausreichend Fälle, für die ein Mediationsverfahren in Betracht käme. Wichtig ist, daß in der Bevölkerung die Möglichkeit der Mediation bekannter wird. Hierzu bedarf es noch an sehr viel Aufklärung. Den besten Beitrag leisten erfolgreich durchgeführte Mediationen, die dazu führen, daß zufriedene Medianten anderen von dem Verfahren berichten.

(Zu der genauen Gegenthese des Heidelberger Professors Dr. Burkhard Hess, Mediationen sollten ausschließlich von Juristen durchgeführt werden, können Sie eine Stellungnahme unter Ist Mediation reine Anwaltssache? lesen.)

Verfasst von: aXel Brodehl | 29. Juli 2008

Schalke 04 läßt Slomka nicht ziehen

Der Fußball Bundesligist Schalke 04 beurlaubte im April 2008 seinen Trainer Mirko Slomka. Seither sucht dieser einen neuen Arbeitgeber. Allerdings gab Schalke 04 seinen ehemaligen Trainer bisher nicht frei. Hintergrund ist, daß Slomka eine höhere Abfindung verlangt, als Schalke 04 zu zahlen bereit ist. Slomka hatte sich in seinen Vertrag keine feste Ablösesumme schreiben lassen. Sein Vertrag läuft bis Juni 2009.

Könnte der Streit durch ein Mediationsverfahren gelöst werden? Konflikte zwischen Vereinen und ihren Trainern zählen zu den Einsatzgebieten der Mediation, d.h. sie eignen sich grundsätzlich für eine Mediation. Allerdings stehen hier offensichtlich reine finanzielle Gründe einer Einigung im Weg. Damit sind nicht nur die Positionen bekannt, sondern wohl auch die jeweils dahinter liegenden Interessen beider Seiten. Trotzdem kann auch in solchen Situationen ein Mediationsverfahren dazu führen, daß man zu einer gemeinsamen Lösung kommt. Für Schalke 04 könnte sich das lohnen, weil man dann keinen Trainer mehr bezahlen müsste, dessen Dienste nicht mehr beansprucht werden. Außerdem gäbe es für den Verein einen Schauplatz weniger, d.h. er könnte sich besser auf die anstehende Saison und die Champions League Qualifikation konzentrieren. Und für Slomka könnte das bedeuten, daß er endlich wieder (bei einem neuen Verein) arbeiten dürfte.

Quelle: Sport Bild, Heft Nr. 30 vom 23. Juli 2008

Verfasst von: aXel Brodehl | 25. Juli 2008

Prozeßkostenhilfe für Mediator bewilligt

Wie der ADR-Blog bereits hingewiesen hat, wurde vor kurzem in einem Fall Prozeßkostenhilfe (PKH) für die Hinzuziehung eines Mediators bewilligt. In seinem Beschluß vom 20.04.2008 (AGS 1/08, S. 36) entschied das Amtsgericht Eilenburg (Leitsatz):

„Ordnet das Gericht von Amts wegen eine Mediation für eine Umgangsstreitigkeit an, sind die Kosten des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Mediators von der Staatskasse zu tragen.”

Das Amtsgericht (AG) begründete seine Entscheidung damit, daß die Parteien bereits im Vorfeld außergerichtlich versucht hatten, den Streit mittels einer Mediation beizulegen. Daraufhin habe das AG “gem. § 52 FGG von Amts wegen eine (…) Mediation” angeordnet. Die Entscheidung des OLG Dresden (AGS 2007, S. 144), wonach für außergerichtliche Mediationen keine Prozeßkostenhilfe erteilt werde, würde im vorliegenden Fall nicht greifen. Denn das AG Eilenburg habe “im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht und im Rahmen des § 52 FGG von der Mediation als Mittel der Streitbeilegung Gebrauch gemacht.” Der Mediator fungiere hier teilweise “wie ein Sachverständiger”, dessen Kosten ja auch erstattet würden. Daher handele es sich bei der Mediation “um Kosten des Rechtsstreits i.S.v. §§ 91 ff. ZPO i.V.m. § 64 FGG.”

Damit beschreitet das Amtsgericht einen neuen Weg. Es bleibt abzuwarten, welche Diskussionen das eventuell auslöst und ob andere Gerichte der Entscheidung folgen werden.

(FGG = Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
(ZPO = Zivilprozeßordnung)

Verfasst von: aXel Brodehl | 24. Juli 2008

Reden statt rechten

Das Manager-Magazin.de schrieb gestern unter dem gleichnamigen Titel einen interessanten Beitrag über die Mediation. Empfehlenswert ist der Artikel für diejenigen, die sich eine bessere Vorstellung von der Mediation machen wollen.

Verfasst von: aXel Brodehl | 23. Juli 2008

Warum Meditation nichts mit Mediation zu tun hat

Leider wird Mediation immer wieder falsch verstanden oder mit Meditation verwechselt. Gestern schrieb das Frauenmagazin Active Woman auf seiner Seite einen Artikel über Meditation, wobei in der Überschrift das Wort Mediation benutzt wurde. Ein klarer Schreibfehler, denn das Wort Mediation taucht auf der ganzen Seite nicht mehr auf.

Doch es gibt viele, die Mediation und Meditation verwechseln. So nutzt etwa die Seite LuuBooks die beiden Begriffe offensichtlich als Synonym. Beides wird an verschiedener Stelle nebeneinander genannt – doch die Seite handelt alleine von Meditation. Das gleiche gilt für viele Seiten, die nur eine Meditationsrelevanz haben (weitere Beispiele: hier, hier und hier), aber allesamt auch den Begriff Mediation immer wieder verwenden.

Meditation hat nichts mit Mediation zu tun!

  • Bei der Meditation geht es um eine spirtuelle Methode, bei der man in sich kehrt, sich auf etwas konzentriert und den Rest der Welt für die Dauer des Verfahrens gedanklich ausschließt.
  • Dagegen handelt es sich bei der Mediation um ein Verfahren zur Konfliktlösung. In keiner der fünf Phasen der Mediation wird Meditation angewandt. Im Gegenteil geht es bei der Mediation darum, nicht in sich zu kehren, sondern seine Gedanken, Gefühle, Interessen, etc. nach außen zu kehren, nämlich dem Gegenüber mitzuteilen. Auf diese Weise sollen die Beteiligten sich gegenseitig besser verstehen, um dann gemeinsam eine sinnvolle Lösung zur Beilegung des Streits zu finden.

Verfasst von: aXel Brodehl | 22. Juli 2008

Facebook verklagt StudiVZ

Das US-amerikanische Online Netzwerk Facebook hat StudiVZ vor einem amerikanischen Gericht auf Schadenersatz verklagt. Facebook behauptet, es sei von dem zur Stuttgarter Holtzbrinck-Gruppe gehörenden deutschen Netzwerk größtenteils kopiert worden. Der Erfolg von StudiVZ beruhe daher im Wesentlichen auf dem Diebstahl von Ideen sowie dem immensen Erfolg von Facebook.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, ehemaliger Student der Harvard University, hatte sich bereits Anfang des Jahres mit den Gründern des Netzwerkes ConnectU gestritten. Auch damals ging es um Plagiatsvorwürfe, allerdings mit “anderen Vorzeichen”. Die Brüder Tyler und Cameron Winklevoss hatten behauptet, ihr ehemaliger Harvard Kommilitone Zuckerberg hätte ihre Idee geklaut. Eigentlich sei Facebook ihre Idee gewesen. Zuckerberg hätte von ihnen einen Auftrag erhalten, den Code zu bearbeiten, und diesen dann einfach für Facebook genutzt.

Nachdem das angerufene Gericht im Februar die Parteien dazu gebracht hatte, eine Lösung im Wege eines Mediationsverfahrens zu suchen, kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich. Die Einzelheiten sind nicht bekannt. Jedenfalls soll Facebook ConnectU gegen einen unbekannten Kaufpreis sowie ein Aktienpaket an Facebook übernommen haben. Inzwischen scheinen die Winklevoss-Brüder ihren Schritt bereut zu haben und versuchen, den Vergleich anzufechten.

StudiVZ hat nun eine Feststellungsklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht, daß an den Vorwürfen von Facebook nichts dran sei.

Vielleicht könnten auch im vorliegenden Fall die Streitigkeiten zwischen Facebook und StudiVZ mittels einer Mediation beigelegt werden. Dann aber wäre beiden Seiten zu wünschen, daß eine möglicherweise gefundene Abschlußvereinbarung länger als im Fall ConnectU für Frieden zwischen den Parteien sorgt.

Quellen:

Spiegel Online

The Australian

Heise Online

Verfasst von: aXel Brodehl | 21. Juli 2008

Südafrika & UN vermitteln in Zimbabwe

Seit dem Wahlsieg des einzigen Kandidaten um das Präsidentschaftsamt in Zimbabwe, des seit 1980 im Amt sitzenden Diktators Robert Mugabe, ist der internationale Druck auf die Regierung gewachsen. Jetzt hat sich Präsident Mugabe bereit erklärt, mit Morgan Tsvangirai von der oppositionellen Bewegung für demokratischen Wandel (MDC) zu verhandeln. Tsvangirai hatte seine Kandidatur wegen der Repressalien gegen seine Wähler kurz vor dem Wahltermin zurückgezogen.

Das Mediatorenteam besteht aus dem südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki, einem Vertreter der UN, einem der Afrikanischen Union (AU) sowie einem der regionalen Staatengemeinschaft (SADC). Kofi Annan, ehemaliger UN Generalsekretär, der bereits in Kenia in der Nachwahlkrise erfolgreich vermittelt hatte, bot sich „als Afrikaner“ an, auch hier seinen Beitrag zu leisten. Ursprünglich sollte der Präsident Südafrikas alleiniger Mediator sein. Doch die MDC hatte Angst, Mbeki würde zu einseitig für Mugabe Stellung beziehen.

Es ist nicht unüblich, daß eine Mediation nicht nur von einem Mediator, sondern von einem Mediatorenteam geleitet wird. Typisch sind besonders schwierige Fälle oder solche, bei denen mehrere Medianten verschiedene Positionen einnehmen (etwa wenn sich die Kommunalverwaltung, Anwohner, Geschäftsinhaber, Bauern, Umweltgruppen, etc. über die Frage einer neuen Umgehungsstraße streiten).

Unüblich ist es jedoch, daß eine Mediation durch einen für parteiisch gehaltenen Mediator durchgeführt wird. Es darf bezweifelt werden, daß niemand anderes als Präsident Mbeki für die Aufgabe geeignet und bereit gewesen wäre. Offenbar aber hat sich die MDC mit der neuen Konstellation von Mediatoren abgefunden. Es bleibt allen Beteiligten zu wünschen, daß die Mediation erfolgreich verlaufen und am Ende nicht an der Frage der möglichen Parteilichkeit des Mediators scheitern wird.

Quelle: Tages Anzeiger

Verfasst von: aXel Brodehl | 18. Juli 2008

10-15% der Fälle vor dem Sozialgericht

Der Direktor des Sozialgerichts Wiesbaden, Helmut Vogt, schätzt, daß 10-15% der Fälle, die vor dem Sozialgericht landen, mediationstauglich seien. Jetzt fragt sich bloß, in wie vielen “geeigneten Fällen” die Parteien auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Konflikt außergerichtlich mittels eines Mediationsverfahrens lösen zu können? Und wie viele Fälle landen wohl tatsächlich am Ende bei einem Mediator?

Quelle: Main-Rheiner (Wiesbadener Tagblatt)

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