Verfasst von: aXel Brodehl | 14. Dezember 2009

Hannover 96 gegen DFL

In der Fußball-Bundesliga gilt die sogenannte „50-plus-1-Regel“. Diese besagt, daß Investoren nicht mehr als 50 Prozent der Anteile am Vereinsvermögen erwerben dürfen. In anderen Fußball-Ligen wie etwa in England gilt eine solche Regelung nicht. Dies führt dazu, daß dort z.B. ein russischer Milliardär wie Abramowitsch einen Verein wie Chelsea oder ein reicher arabischer Scheich einen Verein wie Manchester City erwerben kann. In Deutschland hingegen soll ein solches Investment verhindert und damit mehr Kontinuität erreicht werden. So schnell, wie ein Investor einen Verein in die Champions League führen kann, so schnell kann er ihn auch wieder fallenlassen mit dem Risiko nicht nur eines sportlichen, sondern auch eines finanziellen Absturzes bis hin zu einer Insolvenz.

Der Präsident von Hannover 96, Martin Kind, drängt schon seit längerer Zeit darauf, die 50-plus-1-Regel in ihrer jetzigen Form abzuschaffen. Hintergrund seiner Forderung ist die Erreichung einer größeren Chancengleichheit. Die 50-plus-1-Regel führt aus seiner Sicht nicht nur auf internationaler Ebene zu einer Wettbewerbsverzerrung. Vereine wie Hannover 96 hätten auch in Deutschland keine Chance - insbesondere gegen die sogenannten Werkselfen VfL Wolfsburg und Bayer 04 Leverkusen, die von den Konzernen VW bzw. Bayer Schering Pharma finanziert werden, sowie gegen den Verein TSG 1899 Hoffenheim, hinter dem der SAP-Gründer Dietmar Hopp steht.

Bereits im Sommer 2007 hatte Martin Kind einen offenen Brief geschrieben und die Abschaffung der 50-plus-1-Regel gefordert. Anfang November stellte er auf der Ligaversammlung einen offiziellen Antrag auf Abschaffung der Regel. Dieser wurde jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Viele Funktionäre sehen die 50-plus-1-Regel als Schutz gegen Spekulationen.

Nun erwägt Hannover 96, den Streit gerichtlich auszufechten. Zur Not wolle man „vor ein EU-Gericht ziehen“. Zuvor will Kind es jedoch offenbar auf eine andere Weise versuchen und „eine Mediation davorschalten“. Diese solle zwischen Hannover 96 und der DFL vermitteln.

Quelle:

kicker.de

Verfasst von: aXel Brodehl | 9. Dezember 2009

Bewältigung der Kreditklemme

Die Wirtschaft hat positiv auf die Ankündigung der Bundesregierung reagiert, dass diese als Lösung der Kreditklemme einen Wirtschaftsmediator als sogenannten „Kreditmediator“ einsetzen wird, wofür sie Herrn Hans-Joachim Metternich bestimmt hat (siehe Blogbeitrag: Metternich wird Kreditmediator des Bundes).

Der Vorsitzende der Geschäftsführung des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI), Herr Dr. Klaus Mittelbach, begrüßte die Absicht der Regierung, verstärkt darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaft und hierbei insbesondere der Mittelstand mit Krediten versorgt werden soll. „Allerdings müssen den Worten jetzt schnell Taten folgen.“ Der Verband erwarte daher, dass der Wirtschaftsmediator seine Arbeit zügig aufnehme.

Quelle:

Pressemitteilung des ZVEI (zvei.org)

Verfasst von: aXel Brodehl | 2. Dezember 2009

Metternich wird Kreditmediator des Bundes

Wie einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung heute beschlossen, dass ein neues, für die Kreditmediation zuständiges Amt geschaffen wird. Dieses wird von Hans-Joachim Metternich geführt werden, der bisher Sprecher der Geschäftsführung der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist.

Der Mediator Metternich soll die Fälle mediieren, in denen es zu einer Kreditklemme kommt. Hierfür soll er Beschwerden von betroffenen Unternehmen sammeln und zusammen mit den Banken Lösungen finden. Ziel ist es, dass die Unternehmen (hauptsächlich des Mittelstands) wieder Kredite aufnehmen können.

Dabei darf die Frage gestellt werden, ob der aus Sicht der Unternehmen sicherlich begrüßenswerte Ansatz der Bundesregierung nicht die falsche Bezeichnung wählt, wenn sie den Versuch des sogenannten Kreditmediators, gemeinsam mit der Kreditwirtschaft Lösungen zu finden, als Mediation bezeichnet. („Der Kreditmediator soll die Beschwerden der Fremdkapital suchenden Unternehmen bündeln und konstruktive Lösungen mit der Kreditwirtschaft finden.“) Denn die Aufgabe eines Mediators ist nicht das Suchen und Finden von Lösungen, sondern alleine das Vermitteln zweier oder mehrerer sich streitender Parteien. Wenn es sich tatsächlich um Mediationsverfahren handeln würde, müssten sich jeweils die betroffenen Unternehmen mit den die Kreditanträge ablehnenden Banken zusammensetzen.

Quellen:

finanzen.net

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Verfasst von: aXel Brodehl | 28. November 2009

Verrat

Das darf nicht passieren: In einer juristischen Fachzeitschrift steht, ein als Mediator tätiger Rechtsanwalt habe zu einem späteren Zeitpunkt nach Abschluß der Mediation eine der Parteien (im Mediationsverfahren „Medianden“ genannt) vertreten – und zwar gegen den anderen Medianden, der seiner selbst auferlegten Verpflichtung aus der Mediationsvereinbarung nicht nachgekommen ist.

Es ist nicht anstößig, wenn ein als Mediator tätiger Rechtsanwalt einen Medianden rechtlich vertritt – solange es sich um eine andere Sache handelt und keinesfalls die Mediation betrifft. Denn der in der Mediation geltende Grundsatz der Neutralität des Mediators gilt nicht nur während des Mediationsverfahrens, sondern auch darüber hinaus. Nur so ist gewährleistet, daß die Medianden offen über ihre Handlungen, Gedanken und Gefühle sprechen, was wiederum für das gegenseitige Verständnis und letztlich den Erfolg der Mediation erforderlich ist.

Schwarze Schafe gibt es leider in jeder Branche. Der Vorfall darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich die allermeisten Mediatoren an den auch über das Ende der Mediation hinausgehenden Grundsatz der Neutralität halten. Eine spätere anwaltliche Tätigkeit in einer Angelegenheit, die Gegenstand einer Mediation war, ist übrigens gemäß § 43a Abs. 4 BRAO auch ausgeschlossen. Einem Mediator, der sich hieran nicht hält, drohen strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen.

Verfasst von: aXel Brodehl | 20. Oktober 2009

Mobbing in der Behörde

Eine kurze, aber sehr interessante Information fand sich gestern im Onlineauftritt der TAZ. Dort steht, daß unter dem Hamburger Innensenator Udo Nagel bereits vor vier Jahren in einer Dienstvereinbarung für sämtliche Bereiche der Innenbehörde geregelt wurde, daß Mobbing am Arbeitsplatz durch den Einsatz von Mediatoren gelöst werden soll, wenn eine interne Konfliktlösung durch Vorgesetzte oder Konfliktlotsen erfolglos bleibt.

Sicherlich wäre es interessant, die Dienstvereinbarung mal lesen zu können.

Aufhänger für die Kurznachricht ist übrigens der ebenfalls bei der TAZ erschienene Artikel über ein (angebliches) Mobbingopfer bei der Hamburger Polizei.

Quelle: taz.de

Verfasst von: aXel Brodehl | 29. September 2009

Gerichtsmediation sieht anwaltliche Begleitung vor

Nun hat auch das Brandenburgische Justizministerium entschieden, die Gerichtsmediation als Pilotprojekt einzuführen. Vorgesehen ist sie beim Oberlandesgericht (OLG), den Landgerichten (LG) sowie Amtsgerichten (AG). Wie auch zahlreiche andere Bundesländer zuvor verspricht das Land den Einsatz von „besonders geschulte(n) Richterinnen und Richter(n)“. Neu ist allerdings, daß „vorgesehen ist, dass die Beteiligten der gerichtlichen Mediation anwaltlich vertreten sind.“

In bestimmten Situationen kann es sinnvoll sein, daß die Medianten Anwälte an ihrer Seite haben. Doch grundsätzlich dürfte die Anwesenheit von die Beteiligten vertretende Anwälte nicht unbedingt dazu beitragen, daß die Mediation erfolgreich wird. Einerseits verkörpern die den einzelnen Parteien zugeordneten Anwälte den Kampf, der ja gerade beigelegt werden soll. Außerdem stellt sich die Frage, ob Mandanten wirklich alles vor ihrem Anwalt thematisieren wollen. So gibt es Ereignisse, die beiden Streitparteien bekannt sind, die jedoch nicht unbedingt an Dritte weitergetragen werden sollen. In solchen Situationen ist es schon schwer, sich vor einem Mediator zu öffnen. Es ist aber etwas ganz anderes, dies auch vor dem eigenen Anwalt zu tun.

Es stellt sich weiterhin die Frage, welche Auswirkung es hat, wenn ein Anwalt in das Geschehen eingreift und seinem Mandanten rät, bestimmte Punkte nicht weiter zu vertiefen oder überhaupt auf den Punkt zu bringen. Der Mediator hat die Streitbeilegung zum Ziel. Die Medianten sollten das gleiche Ziel verfolgen. Ein Anwalt dagegen, der einer Partei zugeordnet ist, wird nicht umhin können, permanent den Gerichtsprozeß im Hinterkopf zu haben, der im Falle des Scheiterns der Mediation wieder aktiviert wird.

Quintessenz ist, daß der Einsatz von teilnehmenden Anwälten in den Lagern der Beteiligten grundsätzlich zu vermeiden ist, da alleine ihre Anwesenheit kontraproduktiv wirken könnte. Das Brandenburgische Justizministerium sollte diesen Punkt also nochmals überdenken.

Quelle: Info-Potsdam.de

Verfasst von: aXel Brodehl | 14. August 2009

Versuch mißglückt: RTL-Sendung ist eine Katastrophe

Wie bereits berichtet, strahlt RTL seit zwei Wochen die 5-teilige Sendung „Nachbarschaftsstreit – Kolb greift ein“ aus. Darin geht es um nachbarschaftliche Konflikte sowie den Versuch, diese mit Hilfe von Mediationen beizulegen.

Am Mittwoch hatte ich Gelegenheit, die 3. Folge zu sehen. Angeblich werden hier typische Mediationen vorgestellt. Diesem Anspruch wird die Sendung allerdings alles andere als gerecht:

Die Mediation verlangt, dass ein Mediator unparteiisch ist. Herr Kolb allerdings zeigt sich immer wieder parteiisch. Über das übliche „Wenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie …“ erklärt er, warum dieses oder jenes Verhalten aus seiner Sicht zu verurteilen sei. Ein mediatives No-Go!

Ferner verstößt er gegen den Grundsatz, dass die Medianten selbst die Lösungen erarbeiten. Stattdessen macht er wie ein Richter oder ein Rechtsanwalt konkrete Vorschläge, wie etwa den Bau einer „optischen Barriere“ oder die Anregung: „Er macht einen Wohlfühlgarten, Sie machen einen Arbeitsgarten.“ Der Vorteil einer (echten) Mediation aber liegt gerade darin, dass die Beteiligten eigene Lösungen erarbeiten, weil genau diese erfahrungsgemäß in der Regel akzeptiert werden und dadurch auch auf Dauer Bestand haben. Mit fremdbestimmten Lösungen dagegen ist meistens zumindest eine Seite unzufrieden – was nicht selten Anlaß für den nächsten Streit ist.

Absolut ungewöhnlich ist es auch, dass der Mediator die Medianten erst einmal aufeinander prallen läßt, ohne dass er selbst anwesend ist. Dadurch hat er keine Möglichkeit, im Falle einer Eskalation sofort vermittelnd einzugreifen. In der Sendung verlässt eine Beteiligte bereits nach einer kurzen Weile den Raum, so dass er sie wieder „einfangen“ muss. Aufgrund der Tatsache, dass viele Leute einer Mediation zunächst skeptisch gegenüber treten, riskiert ein Mediator, auf diese Weise jemanden gleich zu Anfang endgültig zu verlieren. Damit torpediert Kollege Kolb seine eigene Mediation. Vertrauen zu schaffen sieht anders aus.

Und wenn wir schon beim Thema Vertrauen sind: Während er die Beteiligten das erste Mal aufeinanderprallen lässt, ist er selbst nicht nur abwesend, sondern lässt sie auch noch heimlich überwachen. Damit verletzt er die Vertraulichkeit – eine essentielle Voraussetzung jeder Mediation – in eklatanter Weise.

Dies alles sowie die Tatsache, dass bei laufender Kamera nur bedingt eine Offenheit erzeugt werden kann, sprechen allesamt gegen die Sendung „Kolb greift ein“.

Der einzige Vorteil der Sendung ist die Tatsache, dass sich der Bekanntheitsgrad der Mediation durch die Ausstrahlung erhöhen dürfte. Die Frage ist jedoch: „zu welchem Preis?“ Denn hier wird ein völlig falsches Bild der Mediation erzeugt!

Verfasst von: aXel Brodehl | 8. August 2009

Städtische Konfliktlösung

Seit dieser Woche bietet die bayerische Stadt Erding Konfliktlösungen an. Im Rathaus steht ab sofort eine Mediationsstelle zur Verfügung. Bürger können zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch in Anspruch nehmen und sich dann entscheiden, ob sie versuchen wollen, ihren Streit auf diese Weise zu lösen. Betrieben wird die Mediationsstelle von drei Rechtsanwältinnen, die jeweils auch eine Mediationsausbildung durchlaufen haben.

Die Idee der Stadt ist nicht schlecht. Allerdings hinkt es an der Umsetzung: die Mediationsstelle ist nur einmal im Monat für 3 Stunden geöffnet. Und außerhalb der Öffnungszeiten sind die Mediatorinnen nur an zwei Abenden pro Woche für anderthalb Stunden telefonisch erreichbar. Das dürfte für Konflikte zu selten sein.

Quelle: merkur-online.de

Verfasst von: aXel Brodehl | 3. August 2009

Mediationstag 2009 des DAV

Am 25. und 26. September 2009 findet im Hotel Steigenberger Mannheimer Hof in Mannheim die diesjährige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Mediation im DeutscherAnwaltVerein statt.

Die nur auf 90 Minuten angesetzte Mitgliederversammlung ist eingebettet in die Veranstaltung „Mediationstag 2009″, der unter dem Motto „Mediation in der öffentlichen Wahrnehmung“ steht.

Am Samstag beschäftigen sich die Vorträge mit der Mediation in der Wahrnehmung der Medien, der Wirtschaft sowie von Verbänden. In einer Podiumsdiskussion wird die Mediation aus der Sicht der Mediatoren erörtert.

Am Sonntag wird das Thema „Akquisition von Mediationsmandanten“ vorgestellt sowie ein Workshop zum Thema „Selbstmarketing – Aufbau und Pflege von Netzwerken“ angeboten.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Verfasst von: aXel Brodehl | 29. Juli 2009

Konflikte bei RTL

Heute startet eine neue TV-Serie zum Thema Mediation in der Nachbarschaft. Konflikte wie Nachbarschaftsstreitigkeiten werden in vielen Sendungen aufgegriffen. Allerdings sollen dieses Mal nicht die Konflikte selbst, sondern deren Lösungsfindung im Vordergrund stehen.

In „Nachbarschaftsstreit – Kolb greift ein“ werden in der Prime time ab 20:15 Uhr Fälle vorgestellt, die vom Rechtsanwalt und Mediator Kolb begleitet werden.

Bereits zwei Mediatoren haben mir erzählt, sie seien angesprochen worden, ob sie nicht in einer Reality-Show zum Thema Mediation mitmachen wollten. Beide haben jeweils dankend abgelehnt. Sie sind der Auffassung, eine Mediation kann nicht bei laufenden Kameras durchgeführt werden.

Und sie haben Recht. Die für eine Mediation absolut erforderlichen Voraussetzungen wie Vertraulichkeit, Offenheit, etc. können nicht gewahrt werden. Denn wer kann schon behaupten, bei laufenden Kameras genau so zu handeln wie ohne Kameras. Es ist schon schwierig, in kleinstem Kreis die eigenen Gedanken und Gefühle offenzulegen.

In Frage kommt also nur eine Sendung, in der Fälle nachgespielt werden. Hoffen wir im Sinne der Mediation, daß RTL nicht versucht, etwas anderes daraus zu machen.

Quelle:

Nordsee-Zeitung.de

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