Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG vom 19.06.2018, Az. B 1 KR 39-7 R) zur Vergütung von Schlaganfallpatienten streiten die Krankenkassen mit Kliniken über eine Rückzahlung von Behandlungskosten. Dabei geht es offenbar um eine dreistellige Millionenhöhe. Nachdem das Bundesgesundheitsministerium die Prüfung einer Veränderung der Verjährungsfrist für Rückforderungen angekündigt hat, gingen alleine in Rheinland-Pfalz ca. 15.000 Klagen von Krankenversicherungen gegen Krankenhäuser ein, um die Verjährung zu hemmen.
Um eine Lösung zu finden, haben sich in Rheinland-Pfalz alle Seiten unter Einbeziehung des dortigen Gesundheitsministeriums auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens geeinigt. Ein früherer Präsident des Landessozialgerichts soll das Verfahren leiten. Laut der Bevollmächtigten des Vorstands der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sollen die Gerichtsverfahren bis zum Abschluß der Mediation ruhen. Währenddessen versuchen die Sozialgerichte, der Flut an Klagen Herr zu werden. Angeblich wurden bei Gerichten bereits Wochenendschichten eingelegt, um die eingereichten Klagen zu registrieren und mit Aktenzeichen zu versehen.
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