11 Gesetze, insbesondere Gerichtsordnungen, sollen nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz geändert werden. Änderungen sind vorgesehen für das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozeßordnung (ZPO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), das Sozialgerichtsgesetz (SGG), die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gerichtskostengesetz (GKG), die Kostenordnung (KostO), das Patentgesetz (PatG) sowie das Markengesetz (MarkenG).
Hintergrund ist das geplante neue Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Zunächst stellt der Referentenentwurf das Problem, das Ziel und die Lösung auf. Interessanterweise steht unter „Alternative: keine“.
Das Mediationsgesetz (MediationsG) soll – nach derzeitigem Stand – folgendermaßen aufgebaut werden:
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Aufgaben des Mediators
§ 3 Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
§ 5 Aus- und Fortbildung des Mediators
§ 6 Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
Auf den letzten 20 Seiten des Referentenentwurfs werden die geplanten Änderungen ausführlich begründet.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
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[…] den vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Mediationsgesetzes hier zur Verfügung. Wie bereits berichtet wird das Mediationsgesetz Auswirkungen auf zahlreiche Gesetze wie beispielsweise die […]
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