Die Bundesregierung will eine flächendeckende Verbraucherschlichtung einführen. Hierzu hat sie in dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Verbraucher und Unternehmer sollen die Möglichkeit erhalten, bei Konflikten in Verbraucherangelegenheiten staatliche und staatlich anerkannte Schlichtungsstellen zu bemühen. Durch das Gesetz soll die EU-Richtlinie über Alternative Streitbeilegung umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hofft, „dass es viele private Schlichtungsstellen geben wird, die von der Wirtschaft initiiert, begleitet und getragen werde“, so Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Unternehmer (mit Ausnahme von Kleinunternehmern mit weniger als 10 Mitarbeitern) sollen in Zukunft in ihren AGB darlegen, ob sie bereit sind, bei Konflikten am Verfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle mitzuwirken. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren solcher Verbraucherschlichtungen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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