Verfasst von: Axel Brodehl | 31. Oktober 2017

Zertifikation von Mediatoren – Nonsens?

Seit dem 01.09.2017 ist die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft. Der Gesetzgeber beabsichtigt damit vor allem eine Qualitätssicherung sowie eine Markttransparenz. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese Ziele erreicht werden. Das darf bezweifelt werden.

Die meisten Marktteilnehmer dürften überrascht sein, was sich hinter der Zertifizierung verbirgt. Vermutlich stellen sich viele darunter die Bescheinigung einer unabhängigen Stelle vor, die überprüft hat und bestätigt, daß der zertifizierte Mediator über einen gewissen Kenntnisstand und eine praktische Mindesterfahrung verfügt.

Doch nichts dergleichen ist der Fall. Stattdessen verlangt die neu eingeführte Verordnung – verkürzt gesagt – für das Erlangen der Zertifizierung einen Ausbildungslehrgang von 120 Präsenzstunden, die Durchführung einer (einzigen) Mediation sowie die Durchführung einer Supervision, also eines Gesprächs mit einem Dritten, mit dem der Mediator ein Mediationsverfahren revue passieren läßt, um gemeinsam festzustellen, wie er die eine oder andere Schwierigkeit in einer vergleichbaren Situation das nächste Mal noch besser meistern kann. Die 120-stündige Ausbildung wiederum endet mit keiner Klausur, mündlichen oder praktischen Prüfung. Erfüllt der Mediator die genannten Anforderungen (Lehrgang, eine Mediation und eine Supervision zur durchgeführten Mediation), dann erhält er die Zertifizierung … von sich selbst!

Es gibt also gerade keine unabhängige Stelle, die das Vorliegen der Voraussetzungen bescheinigt. Auch gibt es gerade keine Überprüfung von theoretischem Wissen oder praktischen Fähigkeiten. Eine besondere praktische Erfahrung wird ebenfalls nicht angefordert (1 Fall genügt).

Die Regelungen sichern weder die Qualität noch sorgen sie für Transparenz, sondern führen die Verbraucher und anderen Marktteilnehmer stattdessen in die Irre. Damit verfehlt die Verordnung beide gesetzgeberischen Ziele. Erlassen wurde die Verordnung im Übrigen von dem von Heiko Maas geführten Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Vom Schutz der Verbraucher kann hier allerdings keine Rede sein.

Die (erst) nach der Selbst-Zertifizierung abzuleistenden Fortbildungen und weiteren 4 Fälle samt Supervisionen ändern nichts daran, daß den potentiellen Medianten mit dem Siegel „zertifizierter Mediator“ eine vermeintliche Qualität vorgegaukelt wird.

Ausführlicher demnächst hier auf dem Blog.

 

Quellen:

Röthemeyer, Peter: Die Zertifizierung nach der ZMediatAusbV, Zeitschrift für Konflikt-Management (ZKM) 06/2016, S. 195 ff.

Plassmann, Michael: „Zertifizierung light“ – Verbraucher und Mediatoren in der Zertifizierungsfalle?, Anwaltsblatt (AnwBl) 01/2017, S. 26 ff.


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