Verfasst von: Axel Brodehl | 1. Februar 2017

Neue Unternehmerpflichten gelten ab heute

Seit heute gelten die neuen Unternehmerpflichten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG). Das bedeutet, die betroffenen Unternehmer müssen ab sofort auf ihrer Website bzw. in ihren AGB Verbrauchern gegenüber mitteilen, ob sie im Falle eines Konflikts bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Nähere Informationen finden sich hier.


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