In Zeitungsartikeln werden die Begriffe Mediation und Schlichtung oft als Synonyme verwendet. Handelt es sich wirklich um dasselbe oder gibt es Unterschiede?
Wo liegen die Gemeinsamkeiten?
In beiden Verfahren geht es in der Regel um Konflikte zwischen zwei oder mehr Parteien. Um eine schnellere bzw. in festgefahrenen Situationen überhaupt eine Lösung zu finden, wird in beiden Verfahren eine neutrale dritte Person eingeschaltet, die das Verfahren führt. Das Verfahren kann auch von einem Team von Schlichtern oder von Mediatoren geleitet werden. Bei beiden Verfahren handelt es sich um alternative Verfahren zu Gerichtsverfahren. Anders als vor einem Richter müssen sich die Parteien nicht einer Entscheidung beugen.
Soweit die Gemeinsamkeiten.
Wo aber liegt der Unterschied?
Eine Schlichtung ist ein Verfahren, bei dem der neutrale Dritte, also der Schlichter, an der Lösungsfindung aktiv mitarbeitet. Finden die Parteien keine eigene Lösung, unterbreitet der Schlichter am Ende des Verfahrens einen Entscheidungsvorschlag. Hierfür bewertet er die Positionen der Parteien, die vorgelegten Belege und die Erfolgsaussichten.
Bei einem Mediationsverfahren hingegen hält sich der Mediator mit Lösungsvorschlägen zurück. Auch bewertet er nicht und läßt sich keine Belege vorlegen. Er hat auch keine Entscheidungsbefugnis. Seine Aufgabe ist es vielmehr, für einen geordneten Ablauf des Verfahrens zu sorgen und die Parteien dabei zu unterstützen, daß sie gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Es geht also vielmehr um eine Unterstützung in der Kommunikation zwischen den Parteien und ein Herausarbeiten der Interessen hinter den Positionen der Parteien.
Typische Anwendungsfälle einer Schlichtung sind unter anderem Verbraucherstreitigkeiten (beispielsweise wenn es um Fluggast- oder Bahngastrechte geht), Streitigkeiten über Gebrauchtwagenkäufe, Werkstattreparaturen, Handwerksleistungen, Arztdienstleistungen, Kredit- oder Versicherungsverträge sowie Auseinandersetzungen zwischen Tarifparteien.
Typische Anwendungsfälle von Mediationsverfahren sind hingegen vor allem Konflikte zwischen Parteien, die in einer (Art) Dauerbeziehung stehen, also beispielsweise Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen, Nachbarn, am Arbeitsplatz, zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern, zwischen Gesellschaftern untereinander sowie zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern. Gerade bei Streitigkeiten im öffentlichen Bereich gibt es darüber hinaus auch zahlreiche Konflikte zwischen mehreren Interessengruppen, beispielsweise bei einer Umgehungsstraße zwischen Behörden, Anwohnern, ansässigen Geschäften, Umweltverbänden, etc.
Bei den Anwendungsbereichen gibt es aber durchaus auch viele Überschneidungen, etwa bei den Nachbarschaftsstreitigkeiten, für die es spezielle Schlichtungsstellen gibt.
Kommentar verfassen