Am 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen, Verbraucher auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung aufmerksam zu machen, wenn es bei Kauf-, Dienstleistungs- oder Online-Verträgen zu Konflikten kommt (siehe auch hier).
Ein Unternehmer, der eine Website unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, muß den Verbraucher gemäß § 36 VSBG klar und verständlich davon in Kenntnis setzen, inwiefern er zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist und welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist. Der Unternehmer muß diese Hinweise auf seiner Website bzw. zusammen mit seinen AGB aufzeigen.
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Gerade die Informationspflichten nach §§ 36 f. treten erst nächstes Jahr in Kraft.
By: Catweazle on 30. April 2016
at 09:08
Korrekt, am 01.02.2017. Danke für die Klarstellung!
By: Axel Brodehl on 30. April 2016
at 12:50