Verfasst von: Axel Brodehl | 31. Juli 2015

Konsens oder Kompromiss

Wenn zwei Konfliktparteien ihren Streit gelöst haben wollen, dann geschieht das entweder durch eine Entscheidung eines Dritten oder dadurch, daß sich die Parteien aufeinander zubewegen.

Entscheidungen Dritter sind regelmäßig Gerichtsentscheidungen. Statt eines oder mehrerer Richter kommt aber beispielsweise auch ein Schiedsrichter oder ein Schlichter in Betracht, dessen Spruch sich die Parteien unterwerfen.

Bewegen sich die Parteien hingegen aufeinander zu, dann wird häufig ein Kompromiß geschlossen. Jeder gibt bei seiner Forderung nach, bis man sich geeinigt hat. Oftmals geschieht auch dies mit Hilfe eines Richters, Schiedsrichters oder Schlichters. Fordert beispielsweise die Person A von der Person B 5.000 Euro, die diese jedoch nicht zahlen möchte, dann schließen sich die Forderungen (<A bekommt 5.000 Euro> und <B zahlt nicht>) gegenseitig aus. Richter schlagen nicht selten vor, daß sich die Parteien in der Mitte treffen, also A 2.500 Euro von B erhält. Einigt man sich darauf, dann hat jede Seite in Höhe von 2.500 Euro nachgegeben. Aber auch wenn das Ergebnis beispielsweise lautet, daß A 1.000 Euro von B erhält oder A 3.500 Euro von B erhält, hat jede Seite nachgegeben. Im Zweifelsfall sind beide mit dem Ergebnis zwar einverstanden, aber nicht glücklich, da sie nicht erreichen, was sie sich ursprünglich vorgestellt haben (nämlich aus Sicht von A <5.000 zu bekommen> bzw. aus Sicht von B <nicht zahlen zu müssen>).

Was aber ist nun ein Konsens? Bei einem Konsens geht es nicht darum, bei seiner Forderung nachzugeben. Stattdessen werden die hinter den Forderungen liegenden Interessen herausgearbeitet.1 Und die müssen sich nicht zwingend gegeneinander aussschließen. Möglicherweise geht es B nicht darum, nicht zu zahlen, sondern hierfür eine Sicherheit zu erhalten. Oder es geht um die Qualität einer Dienstleistung oder eines Produkts. Am Ende erhält A möglicherweise 4.000 Euro und B einen extra Service, womit beide sehr zufrieden sind.

Beim Konsens geht es also nicht um ein gegenseitiges Nachgeben, sondern darum, sich auf die Interessen zurückzubesinnen1, also Fragen zu klären wie „Worum geht es eigentlich?“ oder „Warum ist den Parteien das eine oder andere wichtig?“. Mediationsverfahren sollen helfen, genau das herauszufinden, damit die Parteien am Ende eine Lösung finden, hinter der sie beide stehen.

Quelle: Dr. Felix Wendenburg: Mediation – flexible Gestaltung innerhalb fester Strukturen, Zeitschrift für Konfliktmanagement 2/2014, S. 36 ff. (37 f.).


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