Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 entschieden, daß eine Rechtsschutzversicherung dem Versicherungsnehmer nicht vorschreiben darf, welchen Mediator dieser einschaltet. Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer Berlin. Es ging um eine Klausel, die dem Versicherungsnehmer vorschreibt, in bestimmten Fällen vor einem Gerichtsverfahren zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen, für das das Versicherungsunternehmen den Mediator festlegt.
Das Landgericht argumentiert unter anderem damit, die Auswahl durch den Versicherer gefährde die Unparteiigkeit der Mediation.
Quelle: Haufe.de
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