Der Durchschnittsbürger zieht erst ab einem Streitwert von 1.950 Euro vor Gericht. Das ergab der ROLAND Rechtsreport 2014, der vom Institut für Demoskopie Allensbach erstellt und in diesem Monat veröffentlicht wurde. Bei der Studie kam ebenfalls heraus, daß die Hauptgründe der Vermeidung eines Rechtsstreits vor Gericht einerseits die Angst vor dem Prozeßrisiko und andererseits das Widerstreben ist, Streitigkeiten vor Gericht auszutragen. Das Prozeßrisiko muß in der Tat einkalkuliert werden, beträgt es doch bei einem Streitwert von 1.950 Euro bei nur zwei Instanzen in den meisten Fällen 2.293 Euro ohne Mehrwertsteuer. (Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist das Prozeßrisiko niedriger.) In den meisten Fällen übersteigt damit das Prozeßrisiko den Streitwert bereits bei nur zwei gerichtlichen Instanzen.
Der Rechtsreport 2014 kam des Weiteren zum Ergebnis, daß etwa die Hälfte der Bürger der Meinung ist, daß sich Streitigkeiten im Wege von Mediationsverfahren lösen lassen. Insgesamt sind sowohl die Bekanntheit als auch die Akzeptanz von Mediationsverfahren seit dem Rechtsreport 2010 gestiegen. Die Frage, ob eine Art Prozeßkostenhilfe auch für Mediationen eingeführt werden soll, sprich daß solche Personen, die sich ein Mediationsverfahren nicht leisten können, beim Staat einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können, haben 68% der befragten Bürger, aber nur 31% der befragten Richter und Staatsanwälte mit ja beantwortet.
Die Details des Rechtsreports 2014 können auf dem unten angegeben Link nachgelesen werden.
Quelle: ROLAND Rechtsreport 2014
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