In der NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) kommentiert der ehemalige Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Professor Dr. Johannes Peter Francken, den Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und die gerichtsinterne Mediation im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dabei vergleicht er Gerichtsverfahren und Mediationsverfahren, beispielsweise anhand der Erfolgsquoten. Er prüft die bisherigen gesetzlichen Grundlagen und greift auch Thematiken wie den Gebührentatbestand für gerichtsinterne Mediation auf.
In seinem Fazit kommt er zum Ergebnis, daß „die gerichtsinterne Mediation die Verfahrenserledigung nicht beschleunigen und im Gegensatz zur gerichtsnahen Mediation zu keiner Entlastung der Gerichte für Arbeitssachen führen (wird)“. Nur bei sehr einfach gelagerten Konflikten sieht er Vorteile einer gerichtsinternen Mediation. Ansonsten empfiehlt er die gerichtsnahe Mediation, sprich Mediationsverfahren, die von Rechtsanwälten und anderen Mediatoren angeboten werden.
Quelle: NZA 18/2011, S. 1001 ff.
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