Seit dem 15.09.2011 gibt es Mediationen im Angebot der Arbeitsgerichte Düsseldorf, Krefeld und Oberhausen. Morgen wird das Arbeitsgericht Bonn folgen. Nach den ordentlichen Gerichten ist die Mediation damit auch bei den nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichten angekommen.
Das Arbeitsgericht Bonn hat hierzu einen online verfügbaren Flyer herausgebracht. Wie bei den anderen Gerichten wird damit geworben, daß die Mediation für die streitenden Parteien kostenlos ist. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat eine solche Dienstleistung kostenlos anbietet. Immerhin muß er hierfür Richter extra ausbilden lassen. Zudem – und das ist noch wesentlich kostenintensiver – werden in Zukunft entweder streitige Verfahren länger liegenbleiben, was einen volkswirtschaftlichen Schaden bedeutet, oder es muß pro Arbeitsgericht mindestens eine neue Richterplanstelle geschaffen werden, um den zusätzlichen Zeitaufwand aufzufangen. Die nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte veranschlagen etwa zwei bis drei Stunden pro Mediation. Egal wie man es dreht und wendet: auf den Steuerzahler kommen unnötigerweise neue Kosten zu, obwohl der freie Markt genügend professionelle Valenzen zu bieten hat, um Mediationsverfahren durchzuführen.
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