„In Übereinstimmung mit den beiden bayerischen Steuerberaterkammern halte ich eine Mediation im Finanzgerichtsverfahren weder für zweckmäßig noch für notwendig“, erklärte gestern der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon. Er begründet dies unter anderem damit, daß hierfür keine Notwendigkeit bestehe. Die Ermessensentscheidungen seien im Steuerrecht sehr begrenzt, so daß kaum Spielraum für eine Mediation bestehe. Der Erörterungstermin und die mündliche Verhandlung böten genügend Möglichkeiten, zu einer Verständigung zu kommen. Nur etwa 20% der im Jahr 2009 bundesweit erledigten finanzgerichtlichen Klageverfahren wären durch Urteil entschieden worden.
Der bayerische Finanzminister hatte im März 2011 im Bundesrat die Verhinderung einer Öffnungsklausel, finanzgerichtliche Mediationsverfahren einzuführen, mitverantwortet. Nunmehr faßte er die fehlende Notwendigkeit von Mediationsverfahren in finanzrechtlichen Angelegenheiten nunmehr folgendermaßen zusammen: „Anders als zum Beispiel häufig im Zivilprozess fehlt es Steuerverfahren in der Regel an der ‚emotionale Ebene’! Aber gerade hier setzt eine Mediation an.“
Was der Finanzminister allerdings vergißt ist die Tatsache, daß steuerrechtliche Angelegenheiten für die Betroffenen in der Regel höchst emotional sind. Vielleicht ist hier gerade doch ein Ansatzpunkt für Mediationsverfahren…
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