Die Stadt Minden streitet mit einem Hauseigentümer über die Frage, wie viel Lärm von Open-Air-Veranstaltungen zumutbar ist. Die IHK hält sowohl das Vorhandensein von Bewohnern in der Innenstadt als auch die Durchführung von Stadtfesten für erforderlich.
Aus ihrer Sicht könne Minden sich „eine monate- und jahrelange Hängepartie“ oder weitere Eigentümerklagen nicht leisten, wie es der Vizepräsident der örtlichen IHK, Fritz Drabert, formuliert. Zur Vermeidung einer solchen Ungewissheit („Veranstalter wie Wohnungseigentümer brauchen Planungssicherheit und Investitionssicherheit“) empfiehlt die IHK der Stadt Minden ein Mediationsverfahren unter Beteiligung der Wohnungseigentümer in der Innenstadt.
Quelle: Mindener Tageblatt
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