Nur 12 von etwa 40 Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Verfahrens. Das sind weniger als 1/3 der Assekuranzen. Und doch könnte man von beachtlich sprechen. Denn wer hätte schon vor ein paar Jahren gedacht, daß fast 1/3 der Versicherungen Mediationsverfahren fördern.
Wahrscheinlich haben sich diese Versicherungen ausgerechnet, daß sie größere Chancen haben, Geld zu sparen, wenn ihre Kunden versuchen, ihre Konflikte zuerst in einem Mediationsverfahren zu lösen, anstatt sofort vor Gericht zu ziehen. Das führt sogar dazu, daß die Versicherungsnehmer für Mediationsverfahren gar nichts zahlen müssen, während sie für Gerichtsverfahren in der Regel einen Selbstbehalt von etwa € 150 zu tragen haben.
Die Vergleichstabelle finden Sie unter check24.de.
Quelle: Sueddeutsche.de
Kommentar verfassen