Verfasst von: Axel Brodehl | 27. Juni 2010

Neue Dienstleistungsvorschrift für Freiberufler

Aufgrund einer EU-Richtlinie hat der Bund eine Verordnung erlassen, die die Informationspflichten von Dienstleistern (also auch Freiberuflern) gegenüber ihren Kunden/ Mandanten erweitern. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu € 1.000 sowie eine Abmahnung. Die DL-InfoV gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern unter anderem auch für Mediatoren.

Die seit Mai 2010 geltenden Informationspflichten können mündlich, schriftlich oder elektronisch mitgeteilt werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Informationen in Kanzleiräumen oder den Räumen des Mediators gut sichtbar auszuhängen, als Faltblatt zur Verfügung zu stellen oder auf der Homepage zu platzieren. Der DeutscherAnwaltVerein hat zu der Verordnung ein Informationsblatt herausgegeben.

Quelle: www.dl-infov.de


Antworten

  1. Der 2. Link funktioniert nicht.

  2. Danke für den Hinweis! Leider weiß ich nicht, woran es liegt, da der Link korrekt ist. Wenn die Verlinkung nicht klappt, bitte den Link kopieren. Ich habe ihn extra auch als Bezeichnung der Quelle genannt.

  3. Bei mir gehen beide Links.


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