Am Donnerstag trafen sich in Bochum circa 200 Vertreter aus Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft zur 2. Bundeskonferenz Mediation. Diskutiert wurde unter anderem, wie die Mediation bekannter gemacht werden könne. Langfristiges Ziel sei es, die Zahl der Verfahren vor den ordentlichen Gerichten der Zivilrechts zu reduzieren. Die Justizministerin von NRW, Frau Roswitha Müller-Piepenkötter, die ebenfalls an der Konferenz teilnahm, betonte, es „werden langjährige Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten, die sonst durch ein Urteil zerstört werden.“
Mal wieder nicht korrekt ist der Unterschied von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren dargestellt, dieses Mal im Artikel von derwesten.de, der zur WAZ-Gruppe gehört. Danach kann ein Mediationsverfahren angeblich nur von einem Richter oder einem Rechtsanwalt geführt werden. Fakt ist, daß auch Personen ohne juristische Ausbildung Mediator sein können. Man muß dann nur klären, ob der Einzelne auch tatsächlich eine Mediationsausbildung absolviert hat. Denn der Begriff „Mediator“ ist noch nicht geschützt. Nur bei Mediatoren, die gleichzeitig Juristen sind, ist sichergestellt, daß sie eine Mediationsausbildung absolviert haben, da das rechtlich von ihnen verlangt wird.
Ebenfalls unrichtig ist die Darstellung, daß in Fällen, die bereits gerichtlich ausgefochten werden, nur noch ein Richter als Mediator in Betracht kommt. Richtig ist hingegen, daß der zuständige Richter selbst für eine Mediation völlig ungeeignet ist. In Betracht kommt bei laufenden (oder ruhenden) Gerichtsverfahren ansonsten jeder Mediator – also neben Richterkollegen auch Rechtsanwälte und andere Mediatoren.
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