Ein Mediationsverfahren endet, wenn es entweder scheitert oder wenn es am Ende zu einer Abschlußvereinbarung kommt.
Ist eine Abschlußvereinbarung unterschrieben, war die Mediation dann erfolgreich? Oder kann man nur von Erfolg sprechen, wenn die Abschlußvereinbarung auch dauerhaft eingehalten wird und es zu keinem neuen Streit zwischen den Parteien kommt?
Abgesehen von Konstellationen, in denen bereits die temporäre Beilegung eines Streits ein Erfolg bedeuten kann, stellt sich die Frage, ab wann wir in einem Normalfall eine durchgeführte Mediation als erfolgreich bezeichnen können.
Ich bin offen und dankbar für jede Meinung zu diesem Thema.
Regelmäßig dürfte es als Erfolg zu verbuchen sein, wenn eine Abschlussverfügung unterschrieben wird. Ohne Einigung wäre die nicht zustandegekommen. Pauschal ist das jedoch nicht zu beantworten.
By: RA Schmitt on 29. Oktober 2008
at 11:10
Eine Abschlussvereinbarung sagt doch noch gar nichts. Wird sie nach sagen wir 3 Monaten gebrochen war das kein Erfolg.
By: Jäger on 29. Oktober 2008
at 12:51
Natürlich kann man das pauschal nicht beantworten. Aber vielleicht ist eine Einigung mittels einer Mediation doch schon ein Erfolg. Einerseits könnte sie bereits Ruhe in eine Auseinandersetzung gebracht haben. Man denke nur an teils sehr emotionale Konflikte aus dem Familienbereich oder unter Nachbarn. Andererseits zeigt eine Einigung doch, daß die Beteiligten sich aufeinander zu bewegt haben. Vielleicht sind sie auch „jetzt“ nicht so weit auseinander, so daß eine erneute Einigung möglich ist.
Im Übrigen sind Abschlussvereinbarungen auch durchsetzbar. Bricht also eine Seite die Vereinbarung, kann die andere Seite an dem am Ende des Mediationsverfahrens gefundenen Ergebnis festhalten und die Einhaltung verlangen.
By: aXel Brodehl on 29. Oktober 2008
at 13:34