Beim diesjährigen 67. Deutschen Juristentag (DJT) in Erfurt ist eines der Hauptthemen die Mediation. Insbesondere soll geklärt werden, ob im Berufsrecht und/ oder im Verfahrensrecht ein Regelungsbedarf besteht. Dabei ist die im Mai von der EU verabschiedete Mediationsrichtlinie zu berücksichtigen, die innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden muß. Geprüft werden soll auch, inwiefern eine Qualitätssicherung eingeführt werden sollte. Bisher ist die Situation so, daß jeder sich „Mediator“ nennen und als solcher tätig werden kann. Eine Ausnahme gilt nur für Juristen, die eine Mediationsausbildung nachweisen müssen.
Ergebnisse der Diskussionen beim DJT werden hier veröffentlicht werden.
Quelle: DJT
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