Verfasst von: Axel Brodehl | 9. Juni 2008

Bolzen trotz Lärms erlaubt

Seit 1996 gab es diesen Streit um einen Bolzplatz, der in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gipfelte. Doch ein vom VG Frankfurt am Main vorgeschlagenes Mediationsverfahren brachte eine Lösung, die von allen Beteiligten getragen wird. In das Verfahren einbezogen waren neben dem Bürgermeister der hessischen Stadt Neu-Anspach und der zuständigen Amtsleiterin auch die klagende Anwohnerin mit ihrem Rechtsanwalt, zwei Vertreter einer Bürgerinitiative zur Erhaltung des Bolzplatzes sowie ein Vertreter des Städte- und Gemeindebundes.

Die Abschlußvereinbarung, also die gemeinsam gefundene Lösung, sieht vor, daß der Bolzplatz zwecks Sicht- und Lärmschutzes mit einem knapp einen Meter hohen, mit Grünzeug bepflanzten Hügel halbiert wird. Auf der an das Grundstück der Anwohnerin grenzenden Hälfte entsteht ein Spielplatz. Und die Anwohnerin bekommt eine ungenehmigte Terrasse im Nachhinein genehmigt. Im Gegenzug verpflichtet sie sich, Klagen in Zukunft zu unterlassen.

Quelle: Frankfurter Neue Presse


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