Verfasst von: Axel Brodehl | 23. Mai 2008

Wie vertraulich ist eine Mediation wirklich?

Ein Mediationsverfahren ist vertraulich. „Was genau bedeutet das?“ und „Darf ich tatsächlich mit niemandem darüber sprechen?“, wollen Medianten immer wieder wissen.

Am Anfang eines Mediationsverfahrens vereinbaren die Medianten, also die Teilnehmer einer Mediation, daß das gesamte Verfahren vertraulich ist. Das bedeutet, daß alles, was in den Mediationssitzungen gesagt wird, nicht nach außen dringen darf. Zweck dieser Vereinbarung ist, daß die Medianten sich öffnen und ohne Hemmung sagen, was sie denken und fühlen. Nur so können ihre Positionen gesammelt und daraus ihre Interessen entwickelt werden – ein unersetzbarer Zwischenschritt zum Finden einer gemeinsamen Lösung.

Damit unterscheidet sich ein Mediationsverfahren grundsätzlich von einem Gerichtsverfahren, bei dem es nur darum geht, was wer will. Die Hintergründe hierfür werden bei Gericht nicht herausgearbeitet.

Vertraulichkeit bedeutet allerdings nicht, daß die Medianten sich keinen Rat holen können. Im Gegenteil werden sie ermuntert, die gemeinsam gefundene Lösung vor der Unterzeichnung mit einem Berater ihres Vertrauens zu besprechen. Das ist oftmals ein Rechtsanwalt, mit dem der Mediant klären kann, welche rechtlichen Auswirkungen die Abschlußvereinbarung für ihn hat. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, ein gefundenes Ergebnis zum Beispiel mit einem Steuerberater zu besprechen.

Übrigens ist der Mediator ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Darüber hinaus kann vereinbart werden, daß der Mediator auch vor Gericht der Schweigepflicht unterliegt, falls es später doch noch zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Dann könnte er von keiner Seite als Zeuge geladen werden (bzw. im Falle einer Ladung von seiner Schweigepflicht Gebrauch machen).


Antworten

  1. […] Shows über Mediationen kann meines Erachtens gar nicht funktionieren. Dagegen spricht schon das Vertraulichkeitsprinzip. Wie sollen sich Medianten öffnen, wenn die ganze Nation zuschauen kann? Öffnen sich aber die […]

  2. […] des Mediators, denn als Richter ist er ebenfalls allparteilich. Allerdings wird das Prinzip der Vertraulichkeit unterwandert. Das genaue Gegenteil ist die gerade beschlossene Regelung der schweizer ZPO, wonach […]


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Kategorien

%d Bloggern gefällt das: