Verfasst von: aXel Brodehl | 18. Juli 2008

10-15% der Fälle vor dem Sozialgericht

Der Direktor des Sozialgerichts Wiesbaden, Helmut Vogt, schätzt, daß 10-15% der Fälle, die vor dem Sozialgericht landen, mediationstauglich seien. Jetzt fragt sich bloß, in wie vielen „geeigneten Fällen“ die Parteien auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Konflikt außergerichtlich mittels eines Mediationsverfahrens lösen zu können? Und wie viele Fälle landen wohl tatsächlich am Ende bei einem Mediator?

Quelle: Main-Rheiner (Wiesbadener Tagblatt)


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