Wie vom Tierpark Neumünster bereits angedroht, geht der Fall Knut nun vor Gericht. Der Direktor des Tierparks, Peter Drüwa, will noch vor dem Wochenende Klage gegen den Zoologischen Garten Berlin einreichen. Ein wiederholt vom Tierpark angeregtes Mediationsverfahren, um den Konflikt außergerichtlich beizulegen, wurde vom Zoo immer wieder abgelehnt.
Seit Anfang des Jahres streitet der Tierpark mit dem Zoo über die Lizenzrechte um Knut. Der deutschlandweit bekannte Eisbär brachte dem Zoo im vergangenen Jahr Rekordgewinne. Der Zoo hat bereits die Eigentumsrechte des Tierparks grundsätzlich bestätigt, weil der Tierpark Knuts Vater Lars an den Zoo ausgeliehen hatte. Allerdings sieht der Zoo keine anteiligen Verwertungsrechte des Tierparks an den hohen Einnahmen, die Knut dem Zoo verschafft hat.
Nun legt der Tierpark zunächst eine Auskunftsklage ein. Er möchte die exakten Einnahmen des Zoos im Zusammenhang mit Knut erfahren, um dann das Gericht in einem weiteren Schritt entscheiden zu lassen, ob und in welcher Höhe der Tierpark davon zu beteiligen ist.
Wer jetzt noch auf eine etwa durch das Gericht angeregte Mediation hofft, dürfte enttäuscht werden, da Mediationen freiwillig sind und der Zoo ein solches Verfahren bislang strikt abgelehnt hat. Es reicht nicht, wenn nur eine Seite für eine Mediation offen ist.
Quelle: Berliner Morgenpost
